Geschäfts- u. Versandbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen Eisenhof Liezen GesmbH.

1.     Allgemeines:
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jeder Lieferung bzw. jedes Kaufvertrages.
Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen, die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang unwirksam.
Mit Bestellung, längstens aber mit erfolgter Lieferung werden diese Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Kunden in vollem Ausmaß wirksam, wobei dieser ausdrücklich darauf verzichtet, sich auf allfällige eigene Einkaufsbedingungen (des Kunden) zu berufen.
Für Geschäfte mit Endverbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nur insoweit, als ihnen keine Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegen stehen.

2.     Lieferzeiten:
Die angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Störungen oder Einschränkungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb von Lieferanten, Ausstand, sowie alle Fälle von höherer Gewalt entbinden uns für die Dauer und den Umfang der dadurch ausgelösten Einschränkungen von der Lieferung, ohne das zum Abschluss gebrachte Geschäft rückgängig zu machen, Schadenersatzansprüche und Konventionalstrafen aus dem Titel etwaiger Lieferzeitüberschreitungen können nicht geltend gemacht werden.

3.     Versand:
Mit der Übergabe der Waren an den Abholer, Verfrachter oder die Eisenbahn geht die Gefahr auf den Kunden über. Beim Versand mit unserem LKW tragen wir das Risiko bis zum Zustellort. Expressgebühr wird grundsätzlich voll verrechnet. Bei LKW-Zustellung franko Haus mit einem Frachtkostenzuschlag pro Lieferung.

4.     Preise, Angebote, Auftragsbestätigungen:     
Alle in Angeboten bzw. Preislisten angegebenen oder bei Geschäftsabschluss vereinbarten Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend.
Auftragsbestätigungen und deren Beilagen gelten als vom Käufer/Besteller vollinhaltlich angenommen, wenn uns der Käufer/Besteller seine Einsprüche nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum schriftlich dergestalt mitteilt, dass diese Mitteilung uns nachweislich zugeht. Speziell im Elementebereich anerkennt der Kunde mit Unterfertigung der Auftragsbestätigung die Richtigkeit der Maße und der Ausführung. Es sind daher alle Details unserer Auftragsbestätigung genau zu prüfen und etwaige Differenzen unverzüglich mitzuteilen.

5.      Zahlung:
Sofern nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, ist Zahlung unverzüglich nach Rechnungserhalt netto zu leisten. Änderungen von getroffenen Zahlungsvereinbarungen behalten wir uns jederzeit vor. Diese werden schriftlich bekanntgegeben. 
Für verspätete Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 14% p.a. angelastet. Allenfalls übergebene Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber, jedoch nicht zahlungsstatt angenommen, aus welchen Gründen auch der Eigentumsvorbehalt gemäß Punkt 6 aufrecht bleibt.
Der Leistungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, dass bei Zahlungsverzug die Daten aus der Geschäftsbeziehung an die Warenkreditevidenz übermittelt werden.

6.     Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, einschließlich Kosten, Zinsen und Verzugszinsen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Bei Verarbeitung bzw. Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das anteilige Miteigentum an der neuen Sache zu.
Im Falle einer Weiterveräußerung gelten sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die Ihnen gegen Ihren Abnehmer aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gekauften Ware entstehen, bis zur Erfüllung unserer Ansprüche, als abgetreten.
Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherheitshalber.
Von Pfändung der Waren durch Dritte sind wir umgehend zu verständigen.
Wir sind berechtigt, bei Eintritt von Zahlungsverzug, unabhängig von einem Rücktritt, die Ware umgehend abzuholen.

7.     Mängel (gilt nicht für Konsumenten): 
Qualitätsmängel können nur dann berücksichtigt werden, wenn diese sofort bei Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden.

8.     Haftungsausschluss:
Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe des § 8 ProdHG für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten Unternehmer ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Haftungsausschluss zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und uns in diese Freizeichnung dem Dritten gegenüber einzubeziehen. 
Auf allfällige gefährliche Eigenschaften des Produktes wird bei der Darbietung, insbesondere durch Erläuterung der Montage- und Gebrauchsanleitung, Beipackzettel, Warenschilder usw. ausdrücklich hingewiesen. Jegliche Weitergabe des Produktes an Personen, die mit den Gefahren des Produktes nicht vertraut sind bzw. nicht über das notwendige Fachwissen verfügen, schließt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird zur Gänze ausgeschlossen.

9.    Rücktritt vom Vertrag:
Bis zur Auslieferung der Ware sind wir berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften ein Irrtum unterlaufen sein sollte. In diesem Falle stehen dem Käufer keine Ansprüche gegen uns zu.

10.    Umtausch und Rückgabe:
Diese bedürfen unserer vorheriger schriftlichen Zustimmung, um welche vom Kunden innerhalb von 8 Tagen schriftlich angesucht werden muss. Ob eine Zustimmung erteilt wird, steht uns vollkommen frei.
Im Falle einer Zustimmung ist der Ware ein Lieferschein mit Angabe unserer Lieferschein-Nummer beizufügen. Manipulationsspesen kommen zur Anrechnung.  Waren in Sonderausführung oder Waren, die bei uns nicht auf Lager gehalten werden, können in keinem Fall zurückgenommen werden.

12.    Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist Liezen.
Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Liezen vereinbart.
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.

Liezen,  April 2008

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