Sonderförderung "Sicheres Wohnen"


Das Land Steiermark unterstützt Sie beim Kauf von Alarmanlagen, Sicherheitstüren oder Videoüberwachungen mit 30 Prozent der Kosten!

WAS WIRD GEFÖRDERT?
Für folgende Maßnahmen kann bei Einbau durch ein autorisiertes Unternehmen an Einfamilienhäusern oder Wohnungen in Mehrfamilienhäusern ein Zuschuss zu den anerkannten Investitionskosten in der Höhe von 30% gewährt werden:

Elektronischer Schutz:
  • Alarmanlagen nach VSÖ- oder VDS-Richtlinien bzw. EN 50130 oder EN 50131
bis zu € 1.000,--
  • Anlagen zur Videoüberwachung entsprechend dem Stand der Technik in Verbindung mit Alarmanlagen
bis zu € 1.500,--

Mechanischer Schutz:
  • Sicherheitstüren mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2
bis zu € 1.000,--
  • Sicherheitsfenster mit einer Widerstandsklasse von mindestens 2(eine Fensterförderung ohne Türenförderung ist nur dann möglich, wenn bereits eineSicherheitstüre vorhanden ist)
bis zu € 1.000,--

Pro Einfamilienhaus bzw. Wohnung in einem Mehrfamilienhaus kann maximal eine Förderung bis zu € 2.000,-- gewährt werden! Förderungen, die nicht mindestens € 200,-- betragen, werden nicht gewährt.

Wir informieren Sie über die Sonderförderung - Sicheres WohnenDie Fachberater im EISENHOF LIEZEN informieren Sie gerne über förderwürdige Sicherheitstechnik, Förderrichtlinien und fachgerechte Montage durch autorisierte Sicherheitstechniker!
 

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Wir sind dabei

 Wirtschaftskammer Steiermark, Fachgruppe Eisen- und Hartwarenhandel