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EISENHOF LIEZEN GmbH.
Verkaufs- und Lieferbedingungen:
- Allgemeines:
Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jeder
Lieferung bzw. jedes Kaufvertrages.
Geschäftsbedingungen welcher Art immer, insbesondere Einkaufsbedingungen,
die mit diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen in Widerspruch stehen, sind
in vollem Umfang unwirksam.
Für Geschäfte mit Endverbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes
gelten diese Verkaufs- und Lieferbedingungen nur insoweit, als ihnen keine
Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes entgegen stehen.
- Lieferzeiten:
Die angegebenen Lieferzeiten sind stets unverbindlich. Störungen oder
Einschränkungen im eigenen Betrieb oder im Betrieb von Lieferanten, Ausstand,
sowie alles Fälle von höherer Gewalt entbinden uns für die
Dauer und den Umfang der dadurch ausgelösten Einschränkungen von
der Lieferung, ohne das zum Abschluß gebrachte Geschäft rückgängig
zu machen, Schadenersatzansprüche und Konventionalstrafen aus dem Titel
etwaiger Lieferzeitüberschreitungen können nicht geltend gemacht
werden.
- Versand:
Mit der Übergabe der Waren an den Abholer, Verfrachter oder die Eisenbahn
geht die Gefahr auf den Kunden über. Beim Versand mit unserem LKW tragen
wir das Risiko bis zum Zustellort. Expreßgebühr wird grundsätzlich
voll verrechnet. Bei LKW-Zustellung franko Haus mit einem Frachtkostenzuschlag
pro Lieferung.
- Preise:
Alle in Angeboten bzw. Preislisten angegebenen oder bei Geschäftsabschluß
vereinbarten Preise sind, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart,
freibleibend.
- Zahlung:
Soferne nicht andere Vereinbarungen getroffen werden, ist Zahlung unverzüglich
nach Rechungserhalt netto zu leisten. Änderungen von getroffenen Zahlungsvereinbarungen
behalten wir uns jederzeit vor. Diese werden schriftlich bekanntgegeben.
Für verspätete Zahlung werden Verzugszinsen in der Höhe von
derzeit 14% angelastet. Allenfalls übergebene Schecks oder Wechsel werden
nur zahlungshalber, jedoch nicht zahlungsstatt angenommen, aus welchen Gründen
auch der Eigentumsvorbehalt gemäß Punkt 6 aufrecht bleibt.
Der Leistungsempfänger erklärt sich damit einverstanden, daß
bei Zahlungsverzug die Daten aus der Geschäftsbeziehung an die Warenkreditevidenz
übermittelt werden.
- Eigentumsvorbehalt:
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung,
einschließlich Kosten, Zinsen und Verzugszinsen, bleibt die gelieferte
Ware unser Eigentum. Bei Verarbeitung bzw. Verbindung und Vermischung der
Vorbehaltsware mit anderen Waren steht uns das anteilige Miteigentum an der
neuen Sache zu.
Im Falle einer Weiterveräußerung treten Sie uns sämtliche
Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten, die Ihnen gegen Ihren
Abnehmer aus der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der gekauften
Ware entstehen, bis zur Erfüllung unserer Ansprüche ab.
Sämtliche Abtretungen erfolgen sicherheitshalber.
Von Pfändung der Waren durch Dritte sind wir umgehend zu verständigen.
Wir sind berechtigt, bei Eintritt von Zahlungsverzug, unabhängig von
einem Rücktritt, die Ware umgehend abzuholen.
- Garantie:
Für die gelieferten Waren gelten die Garantiebestimmungen unserer Erzeugerwerke.
Nicht unter die Garantiebestimmungen fallen Folgeschäden, Anwendung von
Gewalt und dergleichen.
- Mängel (gilt nicht für Konsumenten):
Qualitätsmängel können nur dann berücksichtigt werden,
wenn diese sofort bei Empfang der Ware schriftlich gemeldet werden.
- Haftungsausschluß:
Die Haftung für Sachschäden aus einem Produktfehler wird nach Maßgabe
des §9 ProdHG für alle an Herstellung, Import und Vertrieb beteiligten
Unternehmer ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, den Haftungsausschluß
zur Gänze auf seine Abnehmer zu überbinden und uns in diese Freizeichnung
dem Dritten gegenüber einzubeziehen.
Auf allfällige gefährliche Eigenschaften des Produktes wurde bei
der Darbietung, insbesondere durch Erläuterung der Montage- und Gebrauchsanleitung,
Beipackzettel, Warenschilder u.s.w. ausdrücklich hingewiesen. Jegliche
Weitergabe des Produktes an Personen, die mit den Gefahren des Produktes nicht
vertraut sind bzw. nicht über das notwendige Fachwissen verfügen,
schließt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus.
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird zur Gänze ausgeschlossen.
- Rücktritt vom Vertrag:
Bis zur Auslieferung der Ware sind auch wir berechtigt, jederzeit vom Vertrag
zurückzutreten, wenn uns bei der Kalkulation des Angebotes oder bei Preisauskünften
ein Irrtum unterlaufen sein sollte. Im diesem Falle stehen dem Käufer
keine Ansprüche gegen uns zu.
- Umtausch und Rückgabe:
Diese bedürfen unserer vorheriger schriftlichen Zustimmung und müssen
innerhalb von 8 Tagen erfolgen.
Der Ware ist ein Lieferschein mit Angabe unserer Lieferschein-Nummer beizufügen.
Soferne uns kein Verschulden trifft, werden Manipulationsspesen verrechnet.
Waren in Sonderausführung oder Waren, die bei uns nicht auf Lager gehalten
werden, können nicht zurückgenommen werden.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist Liezen.
Es wird die ausschließliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes
Liezen vereinbart.
Es ist österreichisches Recht anzuwenden.
Liezen, Jänner 2006 |
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